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Wahlinformation

      Hans-Dieter Wege

Hans-Dieter Wege
 

Ihr unabhängiger Kandidat zur Kommunalwahl in Oldenburg 2011

im Wahlbereich III Nordwest mit Ihren drei Stimmen

für Veränderungen im Rat

 

Stahlbauschlosser, jetzt Rentner

Jahrgang 1953, verheiratet, fünf Kinder

Oldenburg, Telefon 0441/ 592952

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Das war die Kommunalwahl 2011 in Oldenburg: Vorläufiges amtliches Endergebnis!

Herzlichen Dank an Sie,

die mir bei dieser Wahl ihr Vertrauen schenkten und mir ihre Stimmen gaben. Leider reicht mein Ergebnis von 115

Stimmen nicht aus um einen Sitz im Stadtrat zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Dieter Wege

Hier der Link zu den vorläufigen amtlichen Endergebnissen:

http://wahl.oldenburg.de/

Oldenburg, Kommunalwahl 2011: Anders Leben!

Anders Leben!

Der ehemalige Fliegerhorst bietet doch eine vollkommen neue Chance auf ein anderes Leben in der Stadt Oldenburg. Hier sollte etwas völlig Neues, beispielhaft für ganz Deutschland geplant werden. Ein Generationen übergreifendes und Migrantinnen und Migranten einbeziehendes Wohnprojekt, welches weitgehendst autark wird von der herkömmlichen Energieversorgung durch die überwiegende Nutzung von Solar und Windernergie unter Einbeziehung aller technischen Möglichkeiten wie Kraftwärmekopplung, Wärmerückgewinnung und allen weiteren Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Hier eröffnet sich in meinen Augen die Möglichkeit für ein anderes besseres Leben für die Menschen durch eine in die Zukunft gerichtete Planung an der man auch die Menschen dieser Stadt beteiligen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Dieter Wege, parteilos und unabhängiger Kandidat im Wahlbereich III in Oldenburg

Oldenburg, Kommunalwahl 2011: Stimmzettel für den Wahlbereich 3

Liebe Wählerinnen und Wähler!

Am Sonntag den 11. September 2011 ist es nun so weit und Sie dürfen Ihre Stimmen abgeben. Für all die Jenigen unter Ihnen, die mir ihre Stimme geben wollen, damit sie selbst direkt im zukünftigen Stadtrat vertreten werden, hier der Hinweis, dass mein Name ganz rechts auf dem Stimmzettel zu finden ist. Sie müssen einfach nur alle Parteien links liegen lassen und mir als Ihren Direktkandidaten möglichst alle 3 Ihrer Stimmen geben.
Dadurch wird sich meine Chance erhöhen Ihre berechtigten Anliegen im zukünftigen Stadtrat dann ein bringen zu können, quasi so als würden Sie selbst dort agieren. Selbstverständlich soll das nur für berechtigte Anliegen gelten, die auch im Interesse einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger liegt und nicht nach der Devise „Wünsch mir was“.

Ich wünsche Ihnen abschließend einfach nur noch die richtige Wahl!

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Dieter Wege, parteilos und hoffentlich Ihr unabhängiger Kandidat

Stimmzettel des Wahlbereich 3 in Oldenburg

Stimmzettel, vergrößert: http://imageshack.us/f/18/stimmzettelx.jpg/

Oldenburg, Kommunalwahl 2011: Erziehung – Betreuung – Ausbildung! Asoziales Bundeskindergeldgesetz?

von Hans Dieter- Wege

Kindergeldzahlung unabhängig vom Einkommen der Eltern

Die Kindergeldzahlung erfolgt in Deutschland unabhängig vom Einkommen.

Kindergeld steht allen Eltern von Neugeborenen bis volljährigen, erwachsenen Kindern zu. Dieses Kindergeld wird seit 01.01.07 bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt.

Nach alter Rechtsprechung für die Geburtsjahrgänge 1982 und 1983 sogar noch bis hin zum 27. Lebensjahr oder unter bestimmten Voraussetzungen wie Wehr/Zivildienst sogar darüber hinaus. Hier muß nur einmalig der Antrag bei der Familienkasse für das Kind und folgende Kinder gestellt werden, da die Zahlung nicht automatisch erfolgt.

http://kindergeldhilfe.de/2007/11/01/kindergeldzahlung-unabhangig-vom-einkommen-der-eltern/

Seit dem 1. Januar 2005 wurde nun aber immer wieder im Zusammenhang mit den Hartz-Gesetzen von den unterschiedlichsten Behörden die Behauptung aufgestellt, dass Kindergeld wäre das Einkommen der Kinder, zumindest von denen, deren Eltern kein oder nur über ein unzureichendes Arbeitseinkommen verfügen.

Hierzu im Widerspruch ein auszugsweiser Text eines Urteils des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg:
Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern
Datum:  02.02.2010
Kurzbeschreibung:  Der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat in drei kürzlich veröffentlichten Urteilen klargestellt, dass das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld zu deren Einkommen im Sinne sozialrechtlicher Vorschriften zählt.
www.landgericht-heidelberg.de/servlet/PB/menu/1250097/index.html?ROOT=1153033

Ob es nun sozial oder vielleicht eher unsozial ist, das Kindergeld auch an Eltern zu zahlen, die wirklich über ein für alle Familienangehörigen ausreichendes Familieneinkommen erwirtschaften, diese Frage muss sich jeder selbst beantworten.
Anders ist es aber meiner Meinung nach, wenn man sich am Zweck des Kindergeldes orientiert und dabei davon ausgeht, dass es eben gerade Einkommens-unabhängig auszahlt wird und somit zusätzlich ergänzend.
Und wenn man seitens der verschiedenen Regierungen in Deutschland seit 2005 behauptet, man hätte einen vorsorgenden Sozialstaat in Deutschland eingerichtet, dann muss man sich doch auch die Frage stellen dürfen, ob es dann überhaupt noch zeitgemäß sein kann, dass Bürgerinnen und Bürger aus der Mittelschicht dann dafür über die Steuern mit herangezogen werden, damit beispielsweise Millionären und sogar Milliardären staatliche Transferleistungen in Form von Kindergeld gezahlt werden kann? Was das mit dem vorsorgenden Sozialstaat zu tun haben soll muss man wirklich seinen Bürgerinnen und Bürgern plausibel erklären. Oder dürfte dieses eine Unmöglichkeit sein?

Ich persönlich sehe hier eher ein asoziales Wirken zu Gunsten von Menschen, die hier drauf beim besten Willen nicht angewiesen sind.
Meiner Meinung nach, und ich bin ebenfalls der Meinung, dass das Kindergeld i m m e r nur das Einkommen der Eltern sein darf, muss für alle Eltern und gerade für diejenigen, die über kein oder über ein zu geringes Familieneinkommen verfügen, das Kindergeld für jedes Kind ausschließlich
z w e c k g e r i c h t e t und zusätzlich zu den Miet-und Lebenshaltungskosten gezahlt werden, auch dann, wenn sich zwischenzeitlich für sehr viele Menschen diese Kosten Bedarfe und auch Kosten der Unterkunft nennen.
Und dieser Staat handelt auch nur dann gleich und vorsorglich, wenn er allen Kindern die Teilhabe an Erziehung – Betreuung – Bildung gleichermaßen zweck-und zielgerichtet ermöglicht.

Und dieser Staat und ihre Ministerinnen und Minister scheinen noch nicht einmal zu wissen, dass sie über das Bundeskindergeldgesetz bereits die Möglichkeiten haben, die obigen Punkte zielgerichtet zu erfüllen und insbesondere die Bundesarbeits-und Sozialministerin Ursula von der Leyen faselt von der Notwendigkeit eines Chipkarten und Gutscheinmodelles für die Kinder der Ärmsten in diesem Land.

Und ganz genau dieses Verhalten und diese Forderungen bestätigen in meinen Augen, die derzeit ungleiche und verfassungswidrige Anwendung zu den Bestimmungen und Zwecken des Bundeskindergeldgesetzes.
Die o.a. Vorschläge aus dem Bundesarbeits-und Sotzialministerium bezüglich der Blendgranaten zu den Themen Erziehung – Betreuung – Bildung haben in meinen Augen ausschließlich den Zweck zur Sicherung des Lohnabstandsgebotes und dürfen auch aufgrund  fehlender Notwendigkeit niemals zum Mittel eines vorsorgenden Sozialstaats werden, sondern man darf in meinen Augen diese Vorschläge nur als Eingriff in die persönliche Freiheit, auch des Datenschutzes, der Menschenwürde, der Gleichbehandlung und in den besonderen Schutz von Ehe und Familie in Deutschland werten.

Und aus all diesen Gründen darf es meiner Meinung nach nicht bei der Ausführung und Anwendung in der derzeitigen Art und Weise zum Bundeskindergeld bleiben, denn wäre es so verfassungswidrig und gerade im Moment dürfte das immer noch der Fall sein, denn gerade die Hartz -Gesetze sind es ja derzeit immer noch, und handelt man trotzdem weiterhin in der gleichen Art und Weise, dann handelt man nicht unsozial sondern ausschließlich vorsätzlich asozial.

Für eine gute Erziehung – Betreuung – Bildung!  Gegen ein asoziales Bundeskindergeldgesetz!

Hans-Dieter Wege

http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehung

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildung

quelle http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=14251&cHash=7b20018a26

Oldenburg, Kommunalwahl 2011, Liebe Erstwählerinnen und Erstwähler! Mey, Wader, Wecker – Sage Nein!

Liebe Erstwählerinnen und Erstwähler,

auch meine beiden Jüngsten, dürfen dieses Jahr das erste Mal wählen gehen. Heute hatten auch sie Post von der NPD im Postkasten, jetzt liegt diese Post dort wo sie hin gehört, nämlich in der Mülltonne.

Das anhängende Video sagt Alles aus und nennt auch die Gründe warum man solche Parteien nicht wählen darf. Schon einmal brachte solch eine Partei Krieg und Verderben für einen großen Teil der Menschen fast überall auf der Erde. Überhaupt, keine Partei sollte für die Menschen bestimmen, sondern alle Menschen sollten selbst bestimmen dürfen, wann, wo, wie, wer etwas macht und ob überhaupt etwas gemacht werden soll.

Auch ich selbst werde im Falle meiner Wahl nicht für Euch bestimmen sondern ich werde Eure Ängste, Sorgen und Nöte versuchen in den Rat hinein zu tragen damit die besten Lösungen für Eure ganz speziellen Anliegen gefunden werden. Dazu bin ich immer bereit mit Euch persönlich dann Rücksprache zu halten, allerdings nicht nach der Devise „Wünsch Dir was“! Es müssen dann schon handfeste und unterstützendswerte Forderungen sein.

Den Hass auf Ausländer zu schüren, auf Asylbewerber und Flüchtlinge habe ich nicht in meinem Programm und wenn wir selbst im Ausland sind, dann sind wir dort die Ausländer. Ich kann mir kaum vorstellen, dass gebildete junge Menschen aus Deutschland dann dort beschimpft werden wollen. Und gerade alle jungen Deutschen sollten sich dafür stark machen, dass es den Ausländern in Zukunft in ihren Heimatländern besser geht. Nur mit Verunglimpfungen wird man solche Ziele allerdings nie erreichen.

Ich hoffe sehr, dass gerade junge Menschen aus Oldenburg mir ihre 3 Stimmen geben werden und zwar nicht weil es Oldenburger Recht ist, sondern weil ihr auf Veränderungen in diesem Stadtrat setzen solltet und dafür möchte ich mich für Euch einsetzen!

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Dieter Wege, parteilos und unabhängiger Kandidat im Wahlbereich III in Oldenburg

Oldenburg, Kommunalwahl 2011: Wenn der Oberbürgermeister und Parteien träumen…

Gestern konnte man in der Sonntagszeitung Oldenburg folgendes lesen:
Wende bei Mietwohnungen – Markt reagiert – Mehr bezahlbarer Wohnraum

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt für bezahlbare Mietwohnungen zeigt eine positive Entwicklung. Seit 2007 ist ein Umschwung erkennbar. Der Markt reagiert auf die gestiegene Nachfrage nach Geschosswohnungen. Dies stellten das Stadtplanungsamt und die Statistikstelle der Stadt Oldenburg anhand der Genehmigungen und Baufertigstellungen der letzten Jahre fest. Dadurch entsteht jährlich mehr bezahlbarer Wohnraum für Menschen in Oldenburg als vor der Trendwende 2007.
Betrachtet man das Verhältnis von Baufertigstellungen im Geschosswohnungsbau und von Ein-und Zwei-Familienhäusern so zeigt sich eine deutliche Entwicklung:
Zwischen 2000 und 2006 wurden nur ca. 25 Prozent Geschosswohnungen fertig gestellt, demgegenüber etwas 75 Prozent Wohnungen in Ein-und Zwei-Familienhäusern.

2007 trat jedoch eine Trendwende ein: In den letzten vier Jahren haben sich die Baufertigstellungen auf etwa 40 Prozent erhöht. Tendenz steigend. Die aktuell eingereichten Anträge zeigen eindeutig, dass der Geschosswohnungsbau weiter an Fahrt aufnimmt.

Oberbürgermeister Gerd Schwandner freut sich über die positive Zwischenbilanz.

Das aber die Mieten in Oldenburg seit 2006 um 14 Prozent gestiegen sind, davon wird in diesem Bericht nicht ein Wort verloren.

http://www.nwzonline.de/Region/Stadt/Oldenburg/Artikel/2677219/Mieten-seit-2006-um-14-Prozent-gestiegen.html

Und auch nicht darüber, für welche Menschen es sich bei Wohnungen in den Neubauten um bezahlbaren Wohnraum handeln soll, jemand der vielleicht zwischen 3000 und 5000 Euro im Monat Einkommen erzielt, dürfte es verständlicher Weise wesentlich leichter haben als beispielsweise Menschen die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind oder auch jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vielleicht auch noch mit Kindern, die noch keine so traumhaften Einkommen erzielen.

Hierzu ist doch zu folgenden Fragen vom Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg eine Analyse in Auftrag zu geben um z.B. folgende Fragen zu klären:

1. Wie hat sich seit 2006 der Mietpreis pro Quadratmeter geändert?

2. Wie hat sich die Wohnraumverteilung nach Größe pro Wohn-Einheit geändert?

3. Wie hat sich das Lohneinkommen in Oldenburg verändert?

4. Wie hat sich der gesamte Wohnbedarf für HartzIV-und sonstige Transferempfänger   verändert?

5. Wie hat sich der Mietzuschuss geändert?

6. Wie hat sich die Zahlung von Miete für die Stadt verändert?

7. Wievielt Räumungsklagen hat es in Oldenburg 2007 gegeben und wie viele heute?

8. Wie viele junge Menschen sind heute, 2011 noch von Obdachlosigkeit bedroht? 2010 waren es bereits über 100 Personen..

9. Wie viele Wohnungen werden in den verschieden Stadtteilen für Asylbewerber bereit gehalten oder plant die Stadt für diese Menschen eine weitere zentrale Unterbringung, vielleicht auf dem ehemaligen Gelände des Fliegerhorstes?

10. Sollte dies geplant sein, wie verhalten sich die Anwohner hierzu und sind sie mit einer weiteren zentralisierten Unterbringung von Flüchtlingen überhaupt einverstanden oder zwingt man sie einfach es hin zu nehmen?

Wenn der Oberbürgermeister sich hierzu über eine positive Entwicklung bezüglich der Lösungen freuen könnte, dann könnten vielleicht alle Oldenburgerinnen und Oldenburger sich mit freuen, so tun es wohl nur noch die im Rat vertretenen Parteien, die auch anscheinend überhaupt keine gründliche Analyse zu diesen Problemen fordern?

Dann kann es nur wie folgt in der Überschrift beschrieben bleiben:

Wenn der Oberbürgermeister und Parteien träumen…

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Dieter Wege, parteilos und unabhängiger Kandidat im Wahlbereich III in Oldenburg

Oldenburg, Kommunalwahl 2011: Für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto, lohnsteuerfrei

Für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto, lohnsteuerfrei

by Hans-Dieter Wege on August 1, 2011

Die Löhne von Millionen Menschen sind in den letzten Jahren gesunken, nicht zuletzt durch zunehmende Leiharbeit. Mehr als sieben Millionen Menschen arbeiten zu Löhnen unter zehn Euro. Und es werden mehr. Gegen asoziales Lohndumping durch das Kapital muss dringend eine gesetzliche Schranke nach unten eingezogen werden. In einer repräsentativen Befragung von 5.000 Personen durch ein Frankfurter Institut (IWAK) sprachen sich 70 % für einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von zehn Euro brutto aus (Böckler-Impuls 1/2010). Die Mehrheit will keine Milliarden Lohnsubventionen durch Hartz IV für Armutslöhner. Sie will kein Ausbluten der Sozialversicherungen und keine Förderung der Armut im Alter durch Hungerlöhne. Aber in dieser Demokratie hat eine Minderheit das Sagen. Sie kämpft verbissen für Löhne, die weit unter dem Existenzminimum liegen. Des Profits wegen.

Warum zehn Euro brutto?
Die Bundesregierung muss diesen Mindestlohn endlich einführen. In den Benelux-Ländern, in England und Frankreich gibt es schon längst gesetzliche Mindestlöhne, ohne dass deren Volkswirtschaften deswegen zusammengekracht wären. Beim „Exportvizeweltmeister“ muss ein Mindestlohn gezahlt werden, der deutlich über dem der wirtschaftlich schwächeren Nachbarn liegt. Damit würde gegen den dauernden Lohn­druck eine erste Grenze gesetzt und ein Lohn gesetzlich bestimmt, der für eine alleinstehende Arbeitskraft knapp über der Armutsgrenze liegt. Nicht nur mehr Netto, auch mehr Brutto ist nötig. Das zur Losung: “Arbeit muss sich wieder lohnen“

Aber: Hartz IV reicht nicht
364 Euro für den Lebensunterhalt bedeuten gesellschaftliche Isolation und Mangelernäh­rung. Deshalb sind wir für eine Erhöhung des Eckre­gelsatzes auf mindestens 500 Euro. (www.500-euro-eckregelsatz.de/27-2009082761.html) Unter dieser Voraussetzung erhöht sich das durch­schnittliche Existenzminimum eines Erwerbstäti­gen auf 1.158 Euro (500 plus 358 plus 300 – sie­he oben). Das entspricht dem Nettolohn bei ei­nem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto.
Existenzminimum besteuern – nein danke
Der gesetzliche Mindestlohn als das Existenzminimum eines Erwerbstätigen darf nicht auch noch mit Lohnsteuern belegt werden. Wir sind dagegen, dass Frank Müller von seinen 1.670 Euro brutto auch noch 153 Euro Lohnsteuer zahlen muss. Der steuerliche Grundfreibetrag eines Alleinstehenden muss dem aufs Jahr hoch gerechneten gesetzlichen Bruttomindestlohn entsprechen. Bei zehn Euro brutto wären das rund 20.000 Euro (12 x 1.670 Euro). Heute dagegen werden Lohnsteuern schon bei einer Vollzeitarbeit mit einem Hungerlohn von 4,50 Euro brutto fällig.
Zehn Euro brutto -Armut im Alter 
Mit zehn Euro brutto (1.670 Euro mtl.) kommt man nach 39 bzw. 38 Jahren (West/Ost) auf eine Bruttorente von 700 Euro oder 630 Euro netto. Altersarmut ist damit vorprogrammiert. Notwendig ist deshalb eine Mindestrente, die das Armutsniveau deutlich übersteigt.
Zehn Euro brutto – und wovon leben Kinder? 
Zehn Euro brutto decken nicht die notwendigen Unterhaltungskosten von Kindern. Löhne auf diesem Niveau sind familienfeindlich. Kindergeld deckt nur etwa die Hälfte des offiziellen Existenzminimums von minderjährigen Kindern ab. Zehn Euro brutto sind auch in dieser Hinsicht ein Armutslohn.
Zehn Euro gesetzlicher Mindestlohn ist eine äußerst bescheidene Forderung. Die von SPD und DGB seit 2010 geforderten 8,50 Euro sind untragbar, ebenso wie die 7,50 Euro der Grünen. 
Der Wind dreht sich ein wenig


Die Arbeitgeberverbände in Einzelhandel und Leiharbeit, für Lohndumping sattsam bekannt, haben plötzlich ihr Herz für Mindestlöhne in ihren Branchen entdeckt. Auch Arbeitgeberpräsident
Hundt rudert zurück. Sie wollen mit Mindestlöhnen die Konkurrenz schwächen, die den eigenen Profit bedroht. Denn ab dem 1. Mai 2011 können Unternehmen aus Ländern mit gesetzlichen Mindestlöhnen von 1,92 Euro aufwärts wie Polen, Tschechien usw. zu ihren heimischen Bedingungen in Deutschland antreten und hiesige Betriebe ruinieren. Lidl ruft sogar zu einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto auf.
Worum geht es? 
Nutzen wir also den Rückenwind. Seit Juli 2009 existiert unsere Kampagne für einen gesetz-
lichen Mindestlohn von zehn Euro brutto, lohnsteuerfrei, die als Grundlage unsere Forderung
nach einem Eckregelsatz von mindestens 500 Euro hat. Uns geht es dabei um die Interes-
sen aller Lohnabhängigen, seien sie beschäftigt, erwerbslos oder in Rente.
Machen wir die Zehn-Euro-Forderung noch bekannter.
Das breite Bündnis, das dafür eintritt, muss gestärkt werden.
Vorschläge dazu findet man auf http://www.500-euro-eckregelsatz.de.
Beispiel: dieses Flugblatt bestellen und verteilen. Es ist kostenlos.
Einen ausreichenden gesetzlichen Mindestlohn durchzusetzen, wäre ein bedeutender Erfolg für die LohnarbeiterInnen. 
Arbeiten wir daran! 
Bündnis http://www.mindestlohn-10-euro.de

http://www.mindestlohn-10-euro.de/2011/03/30/fur-einen-gesetzlichen-mindestlohn-von-zehn-euro-brutto-lohnsteuerfrei/

Oldenburg, Kommunalwahl 2011: Repräsentativ? Nicht-repräsentativ? – Spekulativ!

Repräsentativ? Nicht-repräsentativ? – Spekulativ!
Es wird für die etablierten Oldenburger Parteien zur Kommunalwahl 2011, von denen man keine ausschließen darf, zu einem Wahldebakel kommen. Auch in Oldenburg wollen immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Direkte Demokratie. Schön, dass gerade viele Senioren dieser Meinung sind und sie sind da ein gutes Beispiel für die Jugend.

Oldenburg, Kommunalwahl 2011: Knebelverträge in Oldenburg?

Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten.[1] Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für die „geknebelte“ Partei oder Monopolstellungen.

In Anlehnung dazu werden manchmal einzelne Abschnitte eines Vertrages als Knebelparagraphen bezeichnet, wenn sie für eine der Vertragsparteien unverhältnismäßig günstige Konditionen enthalten.

Rechtlich können solche Verträge gänzlich oder in Teilen nichtig sein. In Betracht kommen hierfür Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese anwendbar sind. Ferner kann ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138

Abs. 1 oder Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB vorliegen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Knebelvertrag

Nun muss man sich vielleicht als Oldenburger Bürgerin oder Bürger vielleicht einmal die Frage stellen, wie sich ein Knebelvertrag auch auf die Möglichkeiten von Mietern und Kunden auswirken, z.B. als Mieter und Kunden von Wohnungsbauunternehmen und Energieversorgern, die hier in Oldenburg für eine gewisse Grundversorgung verantwortlich sein sollten, wenn z.B. die Stadt Oldenburg an solchen Unternehmen sogar beteiligt ist, wenn es sich um Solche handelt?

Können z. B. Mieter der GSG Wohnungsbaugesellschaft nach Preiserhöhungen durch die EWE in diesem Moment zu anderen Anbietern wechseln, beispielsweise beim Gas bzw. der Versorgung mit Wärme?

Kann es sein, dass die GSG und die EWE Vereinbarungen getroffen haben, die einen Anbieterwechsel ausschließen, zum Beispiel dadurch das die EWE für die GSG Gaskessel finanzierte und sogar für die Wartung in vermieteten Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft zuständig ist?

Und sollte es sich bei solchen Verträgen wirklich um Knebelverträge handeln, haben in diesem Moment nicht die Stadtverwaltung und der amtierende Stadtrat aus allen verschiedenen Parteien zumindest hinsichtlich einer Kontrolle total versagt indem sie dieses anscheinend widerspruchslos zum Nachteil von Oldenburger Bürgerinnen und Bürger hinnahmen?

Und auch die Stadt Oldenburg selbst dürfte durch diese Verträge benachteiligt werden, da sie ja selbst der größte Mieter von Wohnungen ist, da die Stadt ja die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und die Heizkosten für die Hartz IV-Empfänger bezahlen muss, wenn diesen die Möglichkeit zu preiswerteren Anbietern zu wechseln verwehrt wird.

In meinen Augen muss der zukünftige Stadtrat und die Stadtverwaltung, die ja dem Steuerzahler verpflichtet sind, dafür Sorge tragen, dass jedem Oldenburger Bürger, also auch oder gerade den finanziell benachteiligten Bürgern, der Anbieter-Wechsel für die Energie nach erfolgten Preiserhöhungen ermöglicht wird.

Ein Vertrag zwischen zwei größeren Unternehmen darf sich hier nicht negativ auf die Möglichkeiten von Dritten, also den Mietern auswirken. Der Rat der Stadt Oldenburg und die Verwaltung könnten natürlich auch auf das für die Grundversorgung zuständige Energieunternehmen, die EWE einwirken, in diesem Moment zumindest für alle durch diese Verträge betroffenen Menschen und selbstverständlich auch für alle anderen Kunden auch wirklich die preisgünstigste Energie zu liefern, um damit der Forderung gerecht zu werden als örtliches Unternehmen der Öffentlichen Daseinsvorsorge ausschließlich im Interesse der Oldenburger Bürgerinnen und Bürger die Energieversorgung in einem bezahlbaren sozialen Rahmen zu halten. Für Sozialtarife hinsichtlich der Energieversorgung gibt es auch bereits die entsprechenden Richtlinien von der EU.

Auf alle Fälle müssen der zukünftige Stadtrat und auch die Stadtverwaltung die angesprochenen Verträge zwischen den beiden Unternehmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüfen.

Und sollte es sich tatsächlich um Knebelverträge handeln, dann haben sich der amtierende Stadtrat und der Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg ein Armutszeugnis ausgestellt, zumindest in meinen Augen.

Es gibt anscheinend viel zu tun in Oldenburg, meine potentiellen Wählerinnen und Wähler sollten es mir ermöglichen, diese Probleme auch an zu fassen um mit zu helfen sie zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Dieter Wege, parteilos und unabhängiger Kandidat im Wahlbereich III in Oldenburg

Oldenburg, Kommunalwahl 2011: Der Regelhungersatz! Betroffene Kommunalwahlkandidaten?

Der Regelhungersatz!

http://www.scharf-inks.de/56.0.html

 

Von Hans-Dieter Wege

Jeden Monat, stets zum Ersten
strebt der Hartz IV-Empfänger schnell zur Bank.
Um zu holen, seinen Schatz,
seinen Regelhungersatz.

Viel davon wird gar nicht bleiben,
denn die Kosten sind`s die treiben.
Seine Bank, die will Gebühren,
jeden Monat, man soll`s spüren.

Jetzt kommt noch die Energie,
verzichten wollen auch diese nie.
Zahlt man diese Summe gleich
schon wird’s einem in den Knien weich.

Nicht das Telefon vergessen,
dies wär` zwar noch nicht verboten,
doch wer nicht zahlt,
der fängt sich einen Knoten.

Für die Haftpflicht und den Hausrat
zahlt man noch Versicherung
man kennt ja seine Bürgerpflichten
will nichts zu tun haben mit Gerichten.

Zuletzt kommt noch das Geniale
auf`s Sparkonto sogleich, die Hartz IV-Ansparpauschale.
Schließlich sollen doch die Erben,
nicht noch zahlen für mein Sterben.

Viel bleibt nicht von meinem Schatz,
meinem Hungerregelsatz.
So lebt man in spätrömischer Dekadenz, mit Politiker Geschwafel
wenn`s nicht reicht, geht doch zur Tafel.

Denk` ich daran, würd` ich sofort motzen
und müßt am End` sogar noch kotzen.
Schwarz, rot rot grün sitzen in den gleichen Booten,
würden Wahlen was verändern wären sie wohl längst verboten!

Wo nur Profit und Rendite noch regieren
darf wer Mensch ist nicht mehr applaudieren.
Durch Leipzig wurde was verwandelt,
zum Teil hat Mensch wohl falsch gehandelt

Freiheitlich, demokratisch, darauf stehe ich
und natürlich auf Grundordnung.
Denn dieses ist mein größter Schatz,
gleich nach meinem Hungerregelsatz.

Dieses gilt jedoch nicht für die Wirtschaftsspezialisten,
die oft genug den Menschen schon an`s Bein wohl pissten.
Der Kapitalismus, ich sag`s in einem Satz,
dieser gehört abgeschafft!

Leipzig war doch auch real
und dazu fast genial.
Nur an das Ausbeuter-Kapital hat niemand wohl gedacht,
sonst hätte man es ganz bestimmt gleich mit zu Fall gebracht!

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